Mitnahmeregelungen

Artikel: Mitnahmeregelungen

Weitere Personen, Fahrräder/E-Bikes, Tieren

Mitnahme von Kindern und weiteren Personen

Kostenlos mitnehmen dürfen Sie an Wochenenden und Feiertagen bis zu drei oder alle eigenen Kinder bis einschließlich 17 Jahre, und zwar mit folgenden gültigen Abos und ZeitTickets: Jedermann-, 9-Uhr-, Senioren- oder Firmen-Abo sowie Jahres-, Monats- oder WochenTicket für Jedermann, 9-Uhr oder Senioren. Kinder bis 6 Jahre benötigen im VVS ohnehin kein Ticket.

Mitnahme von Hunden

Wenn Sie im Besitz eines gültigen Abos oder eines Wochen-, Monats- oder JahresTickets sind, darf ein Hund ohne Aufpreis mitfahren. Für Einzelfahrten ist für die Mitnahme eines Hundes ein EinzelTicket Kind zu lösen, alternativ ein Abschnitt eines 4er-Tickets Kind. Ausnahmen sind kleine Hunde in Behältnissen sowie Blindenhunde und Polizeihunde, diese werden unentgeltlich befördert. Bei einem GruppenTagesTicket kann anstatt einer Person ein Hund mitgenommen werden. Bei Nutzung eines EinzelTagesTickets kann für einen Hund auch ein zweites gelöst werden.

Mitnahme von Fahrrädern 

S-Bahn und Nahverkehrszüge: für die Fahrradmitnahme von Montag - Freitag, ausgenommen Feiertage, muss von 6:00 – 9:00 Uhr zusätzlich ein EinzelTicket Kind oder 4er-Ticket Kind gelöst werden.

Mitnahme von E-Tretrollern

Einen E-Tretroller dürfen Sie grundsätzlich in den Stadtbahnen, den S-Bahnen und Zügen des Nahverkehrs mitnehmen. Es gilt folgende Unterscheidung:

  • Ist der E-Tretroller zusammengeklappt, nehmen Sie ihn kostenfrei mit.
  • Ist der E-Tretroller nicht zusammengeklappt, gelten dieselben Bestimmungen wie für die Mitnahme von Fahrrädern.