Der Fundservice der S-Bahn Stuttgart

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Artikel: Der Fundservice der S-Bahn Stuttgart

Sie haben etwas im Zug oder Bahnhof verloren oder gefunden? Der Fundservice der Deutschen Bahn hilft weiter. Sie können sich auf verschiedenen Wegen bei uns melden.
Melden Sie Ihren Verlust online

Melden Sie Ihren Verlust online (für Gegenstände mit einem Wert von über 15 Euro) und forschen Sie nach, ob Ihr verlorener Gegenstand gefunden wurde.

Verlust online melden

Stuttgarter Hauptbahnhof

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie sich am Stuttgarter Hauptbahnhof an die Fundsachenstelle wenden  – dort hilft man Ihnen gerne weiter.

Öffnungszeiten der Fundsachenstelle:Montag - Freitag: 8 - 10:30 Uhr und 11 - 19 UhrSa/So/Feiertag: 10 - 14 Uhr und 14:30 - 18 UhrTel.: 0711 20922447

Alternativ können Sie auch direkt das Servicepersonal im Bahnhof ansprechen. Sie unterstützen Sie bei der Suche nach Ihren verlorenen Gegenständen.

Fundstellen und Öffnungszeiten

Nachfragen sind auch bei den Fundsachenstellen an den Hauptbahnhöfen möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten und Adressen finden Sie hier.

Für die Finder:in

Sie haben etwas gefunden? Dann melden Sie es uns gerne!

Finder:innen sind gemäß § 978 (1) BGB verpflichtet, den gefundenen Gegenstand unverzüglich abzugeben.

Wenn Sie einen Gegenstand im Zug oder im Bahnhofsbereich gefunden haben, können Sie ihn bei unseren Mitarbeitenden abgeben. Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt die Abgabe durch unsere Mitarbeitenden schriftlich bestätigen.

Weitergabe der Anschrift

Bei der Rückgabe einer Fundsache an die rechtmäßige Eigentümerin oder den rechtmäßigen Eigentümer sind wir verpflichtet, Finder:innen deren Namen und Anschrift mitzuteilen, damit sie ihren Anspruch auf Finderlohn geltend machen können.

Finderlohn

Finder:innen haben gemäß §§ 978 ff. BGB Anspruch auf Finderlohn.Voraussetzungen für den Finderlohn sind:

  • Der gefundene Gegenstand hat einen Wert von mindestens 50 Euro.

  • Die Finder:in ist nicht Mitarbeiter:in der DB AG, einer Tochtergesellschaft oder eines Vertragsunternehmens der DB AG.

  • Es wurde im Voraus nicht auf den Finderlohn verzichtet.

Kann der Gegenstand nicht an die Eigentümerin oder den Eigentümer zurückgegeben werden, kann der Anspruch auf Finderlohn ab drei Jahren nach dem Versteigerungstermin bei der DB InfraGO AG geltend gemacht werden.Der Anspruch erlischt sechs Jahre nach dem Versteigerungstermin.

Die Höhe des Finderlohns beträgt:

  • 2,5 % bei einem Wert zwischen 50 Euro und 500 Euro

  • 1,5 % für den übersteigenden Betrag bei einem Wert über 500 Euro

Weitere Informationen rund um den Fundservice der Deutschen Bahn und häufig gestellte Fragen finden Sie hier.